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ÜBH-Schlussabrechnung: BTE fordert Änderungen bei Prüfpraxis

Der BTE bemängelt die Ungereimtheiten bei den ÜBH-Schlussabrechnungen und fordert die Politik auf, zu handeln. In einem Positionspapier werden die aktuellen rechtlichen Probleme benannt und auf den dringenden Änderungsbedarf bei der Prüfpraxis hingewiesen. 

 

Andernfalls, so die Befürchtungen des BTE, könne die Rückzahlung der Überbrückungshilfen viele Mode- und Schuhhändler in Existenznöte bringen und weitere Geschäftsschließungen und Insolvenzen nach sich ziehen. Diese Sorge hat BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels am 7. November gemeinsam mit HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bei einem Gespräch mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums zum Ausdruck gebracht. (s. erste Meldung)  

 

 

Nach Einschätzung des BTE machte vor allem die ÜBH III im Jahr ihrer Auszahlung bei vielen Unternehmen einen Umsatzanteil von 10 bis 20 Prozent aus. Damit konnte seinerzeit zumindest ein Teil der coronabedingten Einbußen aufgrund der Geschäftsschließungen kompensiert werden.  

 

In dem sechsseitigen ‚Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen‘ benennt der BTE die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf. Damit möchte der BTE Händler unterstützen, die zur Rückzahlung der ÜBH aufgefordert wurden. Etliche Unternehmen haben bereits Klage gegen ihren Bescheid über die Schlussabrechnung eingereicht.  

 

Zudem fordert der BTE betroffene Händler auf, Landtags- und vor allem Bundestagsabgeordnete mit Hilfe des Positions- und Forderungspapier auf die unhaltbare Praxis bezüglich der ÜBH-Schlussabrechnungen hinzuweisen. 

 

Das Positionspapier wurde in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Fieldfisher Hamburg erarbeitet und steht unter diesem Link zum Download bereit.

 

ÜBH-Rückforderungen: Neues Netzwerk bietet Austausch und Informationen

 

Der Autor des BTE-Positionspapiers, Rechtsanwalt Dennis Hillemann von Fieldfisher Hamburg, hat ein Online-Netzwerk gegründet, um sich über neue Entwicklungen rund über die Überbrückungshilfe auszutauschen. Es richtet sich an Unternehmen und prüfende Dritte und soll einen Austausch bieten über:

     

- die Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen  

- aktuelle Rechtsfragen und Rechtsänderungen  

- Widerspruchs- und Klageverfahren bei den Überbrückungshilfen  

- Fragen zu den Schlussabrechnungen   

 

Hinweis: Die Teilnahme am Netzwerk ist kostenfrei und kann erreicht werden über den folgenden Link: https://www.überbrückungshilfe-netzwerk.de